Bauland­mobilisierungs­gesetz

Das Baulandmobilisierungsgesetz ist am 23.06.2021 in Kraft getreten. §31 Abs. 3 BauGB lautet: „In einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt, das nach §201a bestimmt ist, kann mit Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbausbefreit werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessenmit den öffentlichen Belangen vereinbar ist." 

Ein angespannter Wohnungsmarkt bedeutet, dass die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Mieten stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt, die Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt übersteigt, die Wohnbevölkerung wächst oder geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht. Wir bieten von der Analyse und Bewertung des Wohnungsmarktes über die Entwicklung passgenauer Steuerungsstrategien bis hin zur Identifizierung geeigneter Wohnugsbaupotenziale einen umfassenden Service an. 

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